Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Version 20. November 2012


  2. Geltungsbereich
    Für alle Rechtsgeschäfte zwischen ACE Rent (nachstehend als Vermieter genannt) und dem Kunden (nachstehend als Mieter genannt) gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden zurückgewiesen.
    Werden einzelne Bestimmungen im Sinne eines Entgegenkommen gegenüber dem Mieter ein oder mehrere Male nicht angewendet, kann daraus bei weiteren Mieten kein Gewohnheitsrecht abgeleitet oder geltend gemacht werden.


  3. Vertragsabschluss
    Ein verbindlicher Vertragsabschluss ist dann zustande gekommen, wenn der Mieter eine Bestätigungsmail von ACE Rent erhalten hat.
    Sollte der gewünschte Artikel zu diesem Zeitpunkt bereits reserviert oder vermietet sein, versucht der Vermieter mit dem Mieter eine Alternative zu finden.
    Der Umfang unserer Lieferverpflichtung beschränkt sich ausschliesslich auf die aufgeführten Artikel und Zubehöre die auf der Webseite des Vermieters aufgeführt sind.
    Wir nehmen keine Provisorische oder unverbindliche Absichtserklärungen an.
    Gerne geben wir Auskunft über unsere Produkte und deren Verfügbarkeit.
    Alle Preise verstehen sich exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
    Der Mietbetrag richtet sie nach dem, was bei Vertragsabschluss, zu diesem Zeitpunkt, Publizierten Preise auf der Webseite des Vermieters steht.
    Bei grosser Mietdauer oder grossem Mietumfang kann ein Rabat gewährt werden. Bitte Kontaktieren Sie uns Persönlich.

  4. Annullierung / Rücktritt
    Der Mieter kann von seiner Vertragserklärung zwei Wochen vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen folgenlos in Schriftlicher Form widerrufen.
    Zur Wahrung der Widerruf Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    Der Widerruf ist zu richten an:

    ACE Security
    Martin Käppeli
    Balz-Zimmermannstrasse 34
    CH-8302 Kloten

    oder info@acesecurity.ch

    Bei kürzeren Widerrufen wird dem Mieter die Annullierungskosten in Prozent vom Total Mietbetrag in Rechnung gestellt:
    Rücktritt unter 10 Tage vor Mietbeginn: 10 %
    Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: 70%.
    Die Annullierungs-Bedingungen treten auch in Kraft, wenn der Mieter die Mietsache ohne vorherige Mitteilung nicht antritt.
    Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter
    Der Vermieter behält sich das Recht vor, sich vom Vertrag kurzfristig, ohne grundsätzliche Verpflichtung, Angaben von Gründen zu nennen, zurückzutreten.
    Dies, wenn z.B. Materialschäden aufgetreten sind, durch den Vormieter das Mietobjekt verspätete oder nicht zurückgesendet hat, oder sonstiges.
    Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ausgeschlossen.

  5. Mieten
    Der erste Miettag beginnt am dem angegebenen und bestätigten Tag. 
    Der Zeitpunkt der  Lieferung und Abholung des Materials bedarf einer Absprache.
    Die Transportzeit gilt nicht als Mietzeit.
    Bei einer Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, sich unverzüglich beim Vermieter zu Melden.
    Bei Überschreitung des Rückgabe Termins wird die normale Tagesmiete pro Tag und allfällige nicht zustande gekommene Folgemieterlöse der Kaution in Abzug gebracht.

  6. Transport
    Die Mietobjekte werden per Lieferwagen oder Lastzug geliefert, eine Abholung in unserer Geschäftsstelle ist auf Voranmeldung möglich.
    Durch die Selbstabholung verringert sich der zu bezahlende Betrag um die Summe des Transports.
    Er wird ihnen zurück erstattet, resp. nicht verrechnet.
    Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert oder den Teilbetrag zurück vergütet.
    Schadensersatzansprüche seitens Mieter, wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen.

  7. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlung des Fälligen Mietbetrages, sollte unmittelbar nach Erhalt unserer Rechnung erfolgen.
    Bei Einzahlung per Post fallen zusätzliche Spesen an, die Sie unbedingt zum Gesamtbetrag dazu Rechnen müssen.
    Die Lieferung der Mietobjekte erfolgt nur, wenn der gesamte Betrag bezahlt und die Kaution voll empfänglich hinterlegt ist.

  8. Eigentumsvorbehalt
    Der Vermieter behält jederzeit alle Eigentumsrechte an sämtlichen Mietsachen
    Solange ein Eigentumsvorbehalt des Vermieters besteht, darf der Mieter über den Mietgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich, jegliche Nutzung einräumen.
    Jede Überlassung oder Weitervermietung der Mietobjekte oder Teile davon an Dritte ist unzulässig.
    Inanspruchnahme durch Dritte, Verpfändungen oder sonstige Belastungen der Mietsache sind gegenüber dem Vermieter unwirksam. Bei Richterlichen angeordneten Vollstreckungsmassnahmen, welche auch die Mietsache betreffen könnten, hat der Mieter unverzüglich alle involvierten Parteien und Personen über die Eigentumsverhältnisse aufzuklären.
    Sämtliche Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutze unseres Eigentums sowie Vermietungs- Ausfälle, werden dem Mieter berechnet.

  9. Versicherung
    Die Mietsache ist nicht versichert.

  10. Schäden und Haftung
    Bitte Helfen Sie uns, das Mietmaterial in einwandfreiem Zustand zu halten, so können wir ihnen Top Material zu äusserst attraktiven Preisen anbieten. Sie ersparen uns und Ihnen sehr unangenehme Massnahmen.
    Lassen Sie die Mietsachen, nie unbewacht stehen..
    Der Mieter übernimmt während der gesamten Mietzeit die uneingeschränkte Haftung für die Mietsache.
    Darunter fallen Schäden wie zum Beispiel durch über normale Abnützung, nachlässige, unvorsichtige oder unsachgemässe Behandlung, Schäden am Lack, Kratzer, Deformation, Schäden durch Hitze, Rost, Feuchtigkeit, Vibrationsschaden, Kratzer an allen Teilen, Knicke und Brüche an Kabeln etc. Ebenso übermässige Verschmutzung wie z.B. Schlamm, Sand, Staub, Süss- Salz-, Schmutzwasser Schäden ect.
    Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
    Eingriffe oder jegliche Art von Änderungen am Mietmaterial ist nicht erlaubt.
    Grundsätzlich gilt: Alle Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes fallen zu Lasten des Mieters.
    Anfallende Reparaturen, Störungen, Qualitätseinbussen oder Technische Defekte, welche während der Mietdauer auftreten Haftet der Mieter und befreit den Mieter nicht von der Zahlung oder Minderung des Mietzinses.
    Wird die Mietsache nicht, oder beschädigte retourniert wird zum effektiven Wiederbeschaffungspreis oder Reparaturkosten zuzüglich allfällige Zoll, Porto oder ähnliches dem Mieter in Rechnung gestellt, respektive der Kaution abgezogen.
    Jegliche Art von direkten oder indirekten Schäden, Arbeitsausfälle, Ausfälle von Aufträgen oder Störungen, Stromunfällen jeglicher Art die durch den Gebrauch der Mietsache entstehen könnten, ist eine Haftung des Vermieters in jedem Falle ausgeschlossen.
    Der Vermieter verpflichtet sich für die Funktionstüchtigkeit und den Zustand der Mietsache bis zur Übergabe.
    Hat die Mietsache bei der Übergabe einen Fehler, die es dem Mieter nicht erlaubt die Mietsache zu benutzen, oder ist die Tauglichkeit der Mietsache derart herabgesetzt, das kein Gebrauch daraus entsteht, kann der Vermieter, je nach Art des Schadens, den Fehler beheben lassen, das fehlerhafte Material austauschen, eine Preisreduktion oder vom Vertrag zurücktreten. Die Rücksendekosten gehen zu lasten des Vermieters.
    Jegliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ist ausgeschlossen.

  11. Sonstige Bestimmungen
    Das Entfernen oder Überdecken von Firmen Logo oder/und Schriftzuges) an der Mietsache ist untersagt. Alle Publizierten Preise auf der Webseite des Vermieters sind grundsätzlich bindend, sofern sie nicht offensichtlich fehlerhaft sind.
    Für allfällige Fehler gibt der Vermieter keine Gewähr.
    Preisänderungen und Lieferumfang der Ausrüstungen bleiben vorbehalten.
    Änderungen der Mietpreise werden jedoch nicht während des Zeitraumes zwischen Bestellung und Mietdauer geändert.
    Der Erfüllungsort für Lieferung und Rückgabe der Mietsache ist die zuständige Poststelle

  12. Anwendbares Recht
    Gerichtsstand ist Kloten, es gilt schweizerisches Recht.